Ein unergründliches Feuilleton für Reisende




Ihr Lächeln ist unsere beste Tourismuswerbung

Morgens um Halbsieben beginnt die tägliche Tourismuswerbung - beim Bäcker. Ein Lächeln schleicht aus der Backstube und verzaubert die Gesichter der Verkäuferinnen. Wer nicht völlig abweisend ist, hat sich schon angesteckt, bevor er auch nur Seele sagen kann. Dieses Lächeln wird mit warm duftenden Backwaren von Frühstücksfrauen, Servicepersonal oder Vermieter*innen durch den Ort getragen, erreicht den Gast, bevor der Tee oder Kaffee in der Tasse ist. Das ist die Tourismuswerbung, die den Bodenseekreis so attraktiv und anziehend macht, so dass man auch noch 25 oder 40 mal wiederkommt. Es ist das echte Lächeln unserer "Bodensee Perlen" von denen wir noch oft berichten werden.


"Für bessere Arbeit will DBT mehr Geld", ist ein Artikel überschrieben. "Die Deutsche Bodensee Tourismus hat die Aufgabe, möglichst vielen möglichen Urlaubern das deutsche Bodenseeufer als Ferienziel ans Herz zu legen." (Schwäbische Zeitung). Dann kommt das Geschwätz von Internetauftritt, Messe, Logo, Gästekarte, EBC und dass das Team wächst und das es eine Marke entwickeln will und der Landkreis Lindau muss ab Januar jährlich gut 120.000 Euro Gesellschafterbeiträge zahlen – und will und möglich und so weiter. Zu spät DBT. Über 30.000 Beschäftigte im Tourismus haben ihre Arbeit gemacht und wirklich gut gemacht – wie in jedem Jahr. Und würde ich die Lokaljournalistin Evi Eck-Gedler anrufen und fragen, was hat denn die DBT seit vier Jahren getan? Sie könnte nicht viel sagen, nur vielleicht, dass im nächsten Jahr vier Gemeinden viel Geld ausgeben müssen, wegen des Bekenntnisses zur EBC. Der Bodensee ist eine Wegmarke seit der Zeit als die ersten Pfahlbauten errichtet wurden. Es ist einfach peinlich dem Bodensee ein Echt voran zustellen. Gibt es denn einen falschen Bodensee? Der Bodensee ist so echt, wie das warmherzige, offene Lächeln der im Tourismus arbeitenden Menschen. Dazu braucht es keine Markenmacher oder Schönschwätzer. Es gab mal einen Reporter namens Kisch, ein Vorbild vieler Journalisten, der heute zu Evi Eck–Gedler und den vielen anderen sagen würde, schreibt das auf was wirklich ist, zeig die Zusammenhänge, dass Gemeinderäte und Bürgermeister zum Wohl der Gemeinde entscheiden können. Sagt doch den Leser*innen einmal wie viele Millionen, es sind inzwischen wirklich Millionen, verloren gegangen sind und noch verloren gehen.


Wenn Ulrich Pries in der Schwäbischen Zeitung schreibt, dass "93 Prozent der Gäste wieder nach Langenargen kommen wollen" und "auch mit der örtlichen Tourist-Information sind sie weit überwiegend zufrieden", ausruft, dann bedeutet auch das, dass die DBT überflüssig ist. Wenn dann aber in der Schwäbischen Zeitung steht, dass nur 116 Fragebögen eingegangen sind, dann ist das bei vielen tausend Übernachtungsgästen recht wenig. Es geht nur darum, sich auf irgendeine Statistik zu berufen, egal welchen Aussagewert sie hat. Inzwischen fordert die DBT immer höhere Beiträge, ab kommenden Jahr 576.000 Euro, als Gesellschafterzuschuss. In den vorangegangenen Jahren sprach man noch von jährlich 425.000 Euro, dazu kommt ein Darlehen von 1,2 Millionen und das alles, damit Touristen im nächsten Jahr kostenlos mit Bahnen und Bussen fahren können? Der DBT Geschäftsführer wird von der SZ zitiert, "dass die Region entlang des deutschen Bodenseeufers touristisch gut aufgestellt ist, sei angesichts ausgebuchter Betten im Sommer keine Frage, Aber die Qualität…da hat er noch so seine Probleme damit. Da gibt's noch was zu tun." Ja sicher, die Koffer packen und das Tourismus Marketing den Menschen überlassen, die es seit Generationen können, den Gastgebern und Handwerkern der Region. Diese Verkäuferinnen in den Bäckereien haben schon ein herzensgutes Lächeln – nicht nur in der Saison und es kostet keine Millionen.

© Copyright 2016 by Bodensee Perlen – Ein unergründliches Feuilleton für Reisende











© Copyright by

BODENSEE PERLEN
Ein unergründliches Feuilleton für Reisende

Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Funk
und Fernsehen, fotomechanische Wiedergabe,
Tonträger jeder Art, auszugsweisen Nachdruck oder
Einspeicherung und Rückgewinnung in
Datenverarbeitungsanlagen aller Art, sind vorbehalten.